Stammzellen: Gesetzliche Bestimmungen

 

Das „Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen“, kurz Stammzellgesetz, beinhaltet strenge Voraussetzungen für deren Einsatz nur zu hochrangigen Forschungszielen. Es dürfen ausschließlich vor dem 1.Mai 2007 gewonnene Stammzellen eingeführt und verwendet werden. Sie müssen aus Embryonen stammen, die bei künstlichen Befruchtungen als „zu viel angelegt“ übrig bleiben und somit für diesen Zweck nicht mehr verwendbar sind. Das für die Nutzung dieser Zellen angegebene Forschungsziel darf sich voraussichtlich nur mit embryonalen Stammzellen erreichen lassen.

Weitere Schranken wurden der Stammzellenforschung kürzlich vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in einem wegweisenden Urteil gesetzt: “Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen dürfen nicht patentiert werden, wenn dazu befruchtete Eizellen zerstört oder geschädigt werden müssen.“ Eine Einschränkung erlaubt die Patentierung weiterhin, nämlich, wenn durch das Verfahren unmittelbar eine schwere Krankheit oder Behinderung von Embryonen verhindert werden kann. Diese Entscheidung gilt sowohl für embryonale Stammzellen, als auch für Verfahren ihrer Herstellung.

Diesem Urteil ging ein Streit zwischen Greenpeace und dem Wissenschaftler Oliver Brüstle voraus. Er hatte sich ein Herstellungsverfahren patentieren lassen, um mit Stammzellen Parkinsonpatienten zu heilen. Eine mögliche Degradierung menschlicher Zellen und Organe zu „kommerzieller Ware“ soll damit unterbunden werden. Warum werden der Stammzellenforschung  derartige Auflagen erteilt, obwohl die bisherigen Ergebnisse enorme medizinische Erfolge bei der Heilung vieler Volkskrankheiten versprechen? Um embryonale Stammzellen gewinnen zu können, müssen menschliche Embryonen zerstört werden. Das ist für viele gleichbedeutend mit der Zerstörung von menschlichem Leben.

Stammzellen und Ethik: Aber wann beginnt das Menschsein?

Um die gewünschten Zellen zu gewinnen, müssen die inneren Zellen der Blastocyste entnommen werden, wobei sie zerstört wird. Die Blastozyste bildet sich 6 Tage nach der Befruchtung. In ihr differenzieren sich die teilenden Zellen in eine äußere Zellkugel (Versorgungsgewebe für den späteren Embryo) und eine innere Zellmasse, aus der sich der Embryo entwickelt. Die innere Masse sind die embryonalen Stammzellen. Nun wurde aber die Frage nicht geklärt, ob diese „Zellkugel“ schon als kleiner Mensch anzusehen ist oder nicht? Hat dieser Embryo eigene Rechte oder darf man damit machen, was man will?

Zur Zeit gilt daher das Embryonenschutzgesetz, das auch die bei der künstlichen Befruchtung  außerhalb des Körpers entstandene Zygote (Zelle, die durch Verschmelzung von Ei- u.Samenzelle entsteht) bereits als menschlichen Embryo ansieht, der nicht getötet werden darf. Das seit dem 1.Januar 1991 geltende Gesetz verbietet die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken und ihre Verwendung zur Gewinnung von Stammzellen. Weiterhin will man verhindern, das ein komerzieller Anreiz gegeben wird menschliche Embryonen zum Zweck der Stammzellengewinnung zu züchten. Voraussichtlich würde eine Vielzahl von Stammzelllinien benötigt, die zusätzlich ständig erneuert werden müßten. Dadurch würde die Zahl der benötigten Embryonen ansteigen und der Industrie beträchtliche Gewinne einbringen.

Gefahren und Hoffnungen bei den Stammzellen

Sogenannte IPS Zellen sind die neue Hoffnung der Wissenschaftler. Sie werden aus ausgereiften Körperzellen von Erwachsenen durch eine Art Zurückprogrammierung in den Stammzellenzustand gewonnen. Theoretisch können sich diese Zellen zu allen Körperzellen ausdifferenzieren. Es muß kein Embryo zerstört werden, und es sind weniger Abstoßungsreaktionen zu erwarten. Außerdem werden keine Eizellenspenderinnen benötigt. Nicht immer stammen nämlich die embryonalen Stammzellen aus überzähligen Embryonen von künstlichen Befruchtungen behaupten Kritiker. Sie werden zum Teil aus Eizellspenden erzeugt, was in ärmeren Ländern zu einem Handel mit Eizellen führen könnte





Maria und Justus

Wir sind Maria und Justus.
"Manuel" ist unser Sohn und für ihn haben wir vorgesorgt.
Wir haben uns für die Stammzellen Einlagerung entschieden, da wir an die Zukunftsträchtigkeit von Stammzellen glauben. Wir haben uns ausführlich beraten lassen und jetzt sind wir froh, dass wir es getan haben. Sollte etwas passieren, haben wir vorgesorgt, wie bei einer Versicherung, aber hier kriegen wir mehr als Geld!
Die Gesundheit unseres Sohnes!


Kreszentia und Manuel

Hi! Wir haben uns für die Ein- lagerung entschieden, um Sicherheit zu haben. Würde eine Diagnose wie Leukämie oder anderer Krebs gestellt werden, wären wir vorbereitet.
Dadurch können wir beide besser schlafen! Wir sind gottfroh über diesen Schritt!